Fehlt die Steuer-ID, ist sie meist nicht „weg“, sondern wurde an die Meldeadresse geschickt, ist im Postlauf hängen geblieben oder steckt bereits in Unterlagen wie Lohnsteuerbescheinigung oder Steuerbescheid. Wenn du sie dort nicht findest, lässt sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern erneut per Post anfordern – per E-Mail oder Telefon wird sie aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt.
Steuer-ID, Steuernummer und Umsatzsteuer-ID: nicht durcheinanderwerfen
Bevor du suchst, lohnt sich eine kurze Einordnung, weil viele am falschen Ende graben.
- Steuer-ID (IdNr.): Das ist die elfstellige, lebenslang gültige Identifikationsnummer für Personen. Sie ändert sich nicht bei Umzug oder Heirat und wird automatisch vergeben.
- Steuernummer: Kommt vom Finanzamt und hängt oft an deinem Wohnsitz bzw. zuständigen Finanzamt. Sie kann sich ändern, wenn du umziehst oder ein anderes Finanzamt zuständig wird.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Betrifft vor allem Unternehmen/Unternehmer im EU-Kontext und ist etwas anderes als die Steuer-ID.
Wenn du also „die Nummer fürs Finanzamt“ suchst: Für Arbeitgeber, ELStAM, Kindergeld und viele Formulare ist fast immer die Steuer-ID gemeint, also die 11 Ziffern.
Warum die Steuer-ID manchmal nicht ankommt
Die Steuer-ID wird automatisch verschickt – bei Geburt oder bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland an die aktuelle Meldeadresse.
Dass sie „nicht angekommen“ ist, hat in der Praxis oft sehr konkrete Gründe:
- Briefkasten nicht (mehr) korrekt beschriftet oder Name weicht von Meldedaten ab
- Umzug/Adresswechsel: Schreiben ging an die alte Meldeadresse oder war gerade unterwegs
- Postlaufzeit: Es kann mehrere Wochen dauern; je nach Fall sind bis zu vier Wochen (und vereinzelt auch länger) realistisch
- Schreiben wurde zugestellt, aber nicht erkannt (wirkt wie ein „amtlicher Standardbrief“ und wird schnell abgeheftet/übersehen)
- Du hast sie bereits in Unterlagen, ohne es zu merken (Lohnsteuerbescheinigung, Steuerbescheid)
Das Gute daran: In sehr vielen Fällen lässt sich die Situation lösen, ohne dass du irgendetwas „neu beantragen“ musst.
In wenigen Minuten prüfen, ob du die Steuer-ID schon irgendwo stehen hast
Bevor du Anträge stellst, schau gezielt in diese typischen Stellen:
- Lohnsteuerbescheinigung (vom Arbeitgeber, meist jährlich)
- Einkommensteuerbescheid (oder Schreiben vom Finanzamt in Einkommensteuerangelegenheiten)
- Informationsschreiben rund um Steuerthemen, das dir früher schon mal zugegangen sein kann
Wenn du gerade erst hergezogen bist oder dein Kind gerade geboren wurde, kann es sein, dass du diese Unterlagen (noch) nicht hast. Dann geht es im nächsten Schritt um Meldeadresse und erneute Mitteilung.
Wenn du die Steuer-ID wirklich nicht erhalten hast: so gehst du vor
Meldeadresse und Briefkasten zuerst absichern
Die Steuer-ID wird per Post an die aktuelle Meldeadresse geschickt.
Das klingt banal, ist aber der häufigste „unsichtbare“ Fehler: Wenn der Name am Briefkasten fehlt oder anders geschrieben ist, kommt amtliche Post gern zurück oder landet irgendwo.
Prüfe deshalb:
- Stehst du wirklich an der richtigen Adresse gemeldet (und ist es die aktuelle)?
- Passt die Schreibweise deines Namens (Doppelnamen, Sonderzeichen, zweiter Vorname)?
- Ist der Briefkasten eindeutig beschriftet (auch bei WGs, Hinterhäusern, mehreren Haushalten)?
Wenn du kürzlich umgezogen bist, ist es oft sinnvoll, erst die Meldedaten zu stabilisieren (und falls nötig eine Nachsendung zu aktivieren), bevor du die erneute Mitteilung anstößt. Sonst riskierst du, dass das zweite Schreiben wieder ins Leere läuft.
Wartezeit realistisch einordnen
Für die erstmalige Zuteilung und Zusendung werden oft einige Wochen genannt; eine Orientierungsgröße sind bis zu vier Wochen.
Wenn du dich erstmals in Deutschland angemeldet hast oder ein Kind geboren wurde, kann es außerdem sein, dass die Bearbeitung je nach Datenübermittlung und Postlauf etwas länger braucht.
Als praktikabler Richtwert im Alltag:
- Unter 2 Wochen: häufig noch normale Post-/Bearbeitungszeit
- Nach ca. 4 Wochen: aktiv nachforschen und die erneute Mitteilung einplanen
- Spätestens nach 3 Monaten ohne Schreiben ist die erneute Anforderung ausdrücklich vorgesehen.
Steuer-ID erneut anfordern: der Standardweg über das BZSt
Wenn du die Nummer nicht findest oder das Schreiben nie kam, lässt sie sich beim Bundeszentralamt für Steuern erneut mitteilen. Dafür gibt es ein offizielles Verfahren, unter anderem über ein Formular, das über ELSTER erreichbar ist.
Wichtig dabei:
- Die Steuer-ID wird nicht per E-Mail oder Telefon mitgeteilt.
- Die Mitteilung erfolgt schriftlich per Post an die melderechtliche Anschrift.
Das ist manchmal lästig, schützt aber vor Identitätsmissbrauch.
Welche Angaben du bereithalten solltest
Damit die Anfrage sauber zugeordnet werden kann, brauchst du im Kern die Daten, die auch im Melderegister stehen:
- Vorname(n) und Nachname
- Geburtsdatum und Geburtsort
- aktuelle Meldeadresse
Je genauer diese Angaben mit deinen Meldedaten übereinstimmen, desto reibungsloser ist die Zuordnung.
Sonderfall: Anfrage für Kinder oder als Vertreter
Wenn du die Steuer-ID für dein Kind brauchst (zum Beispiel für Kindergeld, Depot, Freistellungsauftrag, Kontoeröffnung), können Sorgeberechtigte die Mitteilung anfordern. Auch gesetzliche oder beauftragte Vertreter sind möglich, müssen ihre Vertretungsmacht aber nachweisen.
Wenn es besonders eilig ist: Arbeitgeber, Lohnabrechnung, Kindergeld
Manchmal ist das Problem nicht „ich will die Nummer irgendwann haben“, sondern „ich brauche sie jetzt“.
Für den Job / Arbeitgeber (ELStAM):
Ohne Steuer-ID kann der Arbeitgeber die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht regulär abrufen. In den offiziellen ELStAM-FAQ wird beschrieben, dass der Arbeitgeber bei fehlender Steuer-ID nicht automatisch „aus dem Nichts“ an sie kommt; die Steuer-ID kommt grundsätzlich vom Arbeitnehmer – alternativ kann der Arbeitnehmer sie beim BZSt/Finanzamt erfragen, und in bestimmten Fällen gibt es Übergangs- bzw. Ersatzwege (z. B. vorläufige Merkmale, Papierbescheinigung).
Was du praktisch tun kannst, ohne dich zu verrennen:
- Sage dem Arbeitgeber sofort, dass du die Steuer-ID angefordert hast (und lass dir den Versand/Antrag ggf. bestätigen).
- Bitte um eine Lösung für die Zwischenzeit, falls die Lohnabrechnung sonst blockiert (die Details hängen vom Fall ab).
Für Kindergeld & Familienkasse:
Hier wird die Steuer-ID regelmäßig benötigt, und bei Neugeborenen ist das häufig der Grund, warum Eltern sie zügig suchen. Wenn das Schreiben nicht kommt, ist die erneute Mitteilung über das BZSt der übliche Weg.
Typische Fälle aus dem Alltag und was jeweils am besten hilft
Umzug kurz nach Anmeldung
Du meldest dich an, ziehst aber kurz darauf um – oder du meldest dich erst spät um. Dann kann das Schreiben an die alte Meldeadresse gegangen sein. In so einem Fall ist die Reihenfolge wichtig:
- Erst sicherstellen, dass die aktuelle Meldeadresse stimmt
- Dann die erneute Mitteilung anstoßen, damit der Brief nicht wieder „hinterherläuft“
Neugeborenes Kind: kein Schreiben nach der Geburt
Nach der Geburt wird die Steuer-ID automatisch vergeben und einige Wochen später per Post mitgeteilt; in Einzelfällen dauert es länger.
Wenn nach einer angemessenen Wartezeit nichts kommt, ist die erneute Anforderung vorgesehen – insbesondere, wenn innerhalb von drei Monaten nach der Geburt kein Schreiben angekommen ist.
Zuzug aus dem Ausland
Beim erstmaligen Zuzug ist die Anmeldung bei der Meldebehörde der zentrale Auslöser dafür, dass eine Steuer-ID vergeben und an die Meldeadresse geschickt wird.
Wenn du noch nicht gemeldet bist, „fehlt“ die Nummer nicht, sondern sie wurde schlicht noch nicht erzeugt bzw. nicht sauber zugeordnet. Dann lohnt es sich nicht, mit Halbwissen Formulare auszufüllen, sondern zuerst die Meldesituation zu klären.
Namensänderung oder Heirat
Die Steuer-ID bleibt gleich, auch wenn du den Namen änderst oder heiratest.
Wenn du bei der erneuten Mitteilung einen anderen Namen angibst als im Melderegister hinterlegt ist, kann das die Zuordnung erschweren. Hier hilft: erst Meldedaten prüfen, dann anfordern.
Kein fester Wohnsitz oder problematische Meldeanschrift
Da die Mitteilung schriftlich an die melderechtliche Anschrift geht, ist eine stabile Meldeadresse praktisch die Grundvoraussetzung.
Wenn das bei dir gerade schwierig ist (Unterkunftwechsel, Übergangssituation), ist der sinnvollste Hebel fast immer, die Meldesituation zu stabilisieren, bevor du die erneute Mitteilung startest – sonst läuft der Brief ins Leere und du wartest doppelt.
Sicherheit: Vorsicht bei Betrugsversuchen rund um Steuer-ID und „BZSt-Mails“
Rund um amtliche Themen kursieren immer wieder Phishing-Mails und Fake-Schreiben, die so tun, als kämen sie vom Bundeszentralamt für Steuern – oft mit Links, angeblichen Erstattungen oder Zahlungsaufforderungen.
Ein paar einfache Regeln schützen dich zuverlässig:
- Öffne keine Links aus unerwarteten „Amt“-Mails, besonders wenn Druck gemacht wird.
- Gib Bankdaten oder Ausweisdaten nicht in Formulare ein, die du über dubiose Links erreicht hast.
- Merke dir: Die Steuer-ID wird nicht per E-Mail oder Telefon mitgeteilt – wenn jemand das behauptet, ist Skepsis angebracht.
Häufige Fragen
Kann ich die Steuer-ID telefonisch bekommen?
Nein, eine Mitteilung per Telefon ist aus Datenschutzgründen ausgeschlossen. Die erneute Mitteilung erfolgt schriftlich per Post an die melderechtliche Anschrift.
Kommt die Steuer-ID per E-Mail?
Nein, auch per E-Mail wird die Nummer nicht mitgeteilt. Offizielle Stellen betonen ausdrücklich, dass die Mitteilung nicht per E-Mail erfolgen kann und nur schriftlich zugestellt wird.
Wie lange dauert es, bis die Steuer-ID nach Anmeldung ankommt?
Als Orientierung werden häufig mehrere Wochen genannt; bis zu vier Wochen sind eine gängige Größenordnung. In Einzelfällen kann es länger dauern, vor allem rund um Geburt oder wenn Datenübermittlungen verzögert sind.
Wo finde ich die Steuer-ID, wenn ich den Brief nicht mehr habe?
Typische Fundstellen sind Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder Schreiben des Finanzamts in Einkommensteuerangelegenheiten. Genau dort steht sie meist gut sichtbar mit 11 Ziffern.
Ändert sich die Steuer-ID bei Umzug oder Heirat?
Nein, sie bleibt lebenslang gleich und ändert sich nicht bei Umzug oder Heirat. Das macht sie gerade für Behörden und Arbeitgeber so praktisch.
Kann ich die Steuer-ID für mein Kind anfordern?
Ja, das ist möglich, wenn du sorgeberechtigt bist. Bei Anfragen durch Vertreter ist je nach Konstellation ein Nachweis der Vertretungsmacht erforderlich.
Was soll ich tun, wenn mein Arbeitgeber die Steuer-ID sofort braucht?
Stoße die erneute Mitteilung sofort an und informiere den Arbeitgeber, dass du sie beantragt hast. Offizielle ELStAM-Infos sehen für Übergangs- bzw. Ersatzfälle Vorgehensweisen vor, falls die Steuer-ID vorübergehend fehlt.
Kann das Finanzamt mir die Steuer-ID einfach sagen?
Finanzämter dürfen aus Datenschutzgründen nicht einfach telefonisch Auskunft geben; die Mitteilung ist an eine Identitätsprüfung und die schriftliche Zustellung an die Meldeadresse gebunden. Wenn du sie nicht hast, ist die erneute Mitteilung über das BZSt der Standardweg.
Ich habe Angst vor Betrug: Woran erkenne ich Fake-Mails?
Häufige Muster sind Links in angeblichen „BZSt“-Mails, Druck, Drohungen oder das Versprechen einer Erstattung gegen Eingabe von Bankdaten. Genau vor solchen Wellen wird regelmäßig gewarnt – im Zweifel nie über den Link gehen.
Ist die Steuer-ID „sprechend“, kann man daraus etwas ablesen?
Nein, sie ist als nichtsprechende Nummer angelegt; aus ihr lassen sich keine personenbezogenen Daten oder das zuständige Finanzamt herauslesen.
Fazit
Wenn du deine Steuer-ID nicht erhalten hast, ist das fast immer lösbar, ohne dass du dich durch Behördenlabyrinthe kämpfen musst. Starte damit, die Nummer in typischen Unterlagen zu suchen, prüfe dann Meldeadresse und Briefkastenbeschriftung und berücksichtige, dass die Zustellung einige Wochen dauern kann.
Bleibt sie unauffindbar oder ist nach angemessener Zeit kein Schreiben angekommen, ist der sauberste Weg die erneute Mitteilung über das Bundeszentralamt für Steuern, die aus Datenschutzgründen nur per Post an die melderechtliche Anschrift erfolgt.